Halteverbot Umzug München
Halteverbot für München beantragen – schon ab 120€
Inklusive Beantragung, Genehmigung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder in München.
- Aufstellen & Abholung der Verkehrsschilder
- KVR-Genehmigung inklusive
Jetzt Halteverbot für Ihren Umzug in München beantragen
Halteverbotszone für München
- Beantragung einer behördlichen Genehmigung
- Fristegerechte Aufstellung des Halteverbots in München
- Anfertigung eines Aufstellprotokolls
- Abholung der Halteverbotsschilder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
Bitte beachten Sie:
Die Stadt München benötigt für die Bearbeitung derzeit in der Regel etwa 10 Arbeitstage. Da die Schilder spätestens am vierten Tag vor Beginn des Haltverbots aufgestellt werden müssen, empfehlen wir eine Bestellung mindestens drei Wochen vor dem Umzugstermin.
Was passiert nach Ihrer Halteverbotsbestellung:
Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine Bestätigung per Mail, in welcher noch einmal alle Ihre Angaben zusammengefasst sind.
Wir werden Sie anschließend für alle weiteren Schritte kontaktieren. Sollten von unserer Seite noch offene Fragen sein, werden wir Ihnen diese zeitnah mitteilen.
Fragen und Antworten zu Haltverbot München Beantragen
Häufig gestellte Fragen
Wie früh sollte ich das Haltverbot für meinen Umzug in München bestellen?
Bestellen Sie Ihre Haltverbotszone möglichst mindestens drei Wochen vor dem Umzugstermin. Die Landeshauptstadt München nennt aktuell eine Bearbeitungszeit von 10 Arbeitstagen. Zusätzlich müssen die Verkehrsschilder spätestens am vierten Tag vor Beginn des Haltverbots aufgestellt sein. Kurzfristige Anfragen prüfen wir ebenfalls, eine rechtzeitige Genehmigung kann dann jedoch nicht garantiert werden.
Brauche ich in München eine Genehmigung für die Haltverbotsschilder?
Ja. Auf öffentlichem Verkehrsgrund sind mobile Haltverbotsschilder nur mit einer schriftlichen verkehrsrechtlichen Anordnung der Stadt München gültig. Schilder dürfen daher nicht ohne vorherige Genehmigung aufgestellt werden. Wir übernehmen die Beantragung und richten die Haltverbotszone entsprechend der behördlichen Anordnung ein.
Welche Leistungen sind bei der Bestellung enthalten?
Wir übernehmen die komplette Abwicklung Ihrer Haltverbotszone: die Beantragung bei der zuständigen Behörde, die Bereitstellung und fristgerechte Aufstellung der vorgeschriebenen Verkehrsschilder, die Dokumentation der bereits abgestellten Fahrzeuge sowie den späteren Abbau und Abtransport der Schilder. Sie müssen sich weder um die Genehmigung noch um die Beschaffung oder den Transport der Schilder kümmern.
Die Stadt München weist darauf hin, dass Antragstellende diese Aufgaben andernfalls selbst übernehmen müssen.
Welche Angaben werden für die Beantragung benötigt?
Benötigt werden insbesondere die genaue Adresse, das gewünschte Datum, die Uhrzeiten, die Dauer und die benötigte Länge der Haltverbotszone. Außerdem helfen uns Angaben zum Umzugsfahrzeug, zur Straßenseite und zur gewünschten Position vor dem Gebäude.
Bitte informieren Sie uns auch über Besonderheiten wie Zufahrten, Kreuzungen, Radwege, Bushaltestellen, Taxistände, Feuerwehrzufahrten oder ausgewiesene Sonderparkplätze. Ist die Position nicht eindeutig beschreibbar, kann eine Skizze erforderlich sein.
Wie lang sollte die Haltverbotszone für meinen Umzug sein?
Die benötigte Länge richtet sich nach dem Umzugsfahrzeug, der Zufahrtssituation und dem erforderlichen Rangierbereich. Geben Sie bei der Bestellung deshalb möglichst genau an, ob ein Transporter, ein kleiner Lkw oder ein größeres Umzugsfahrzeug eingesetzt wird.
Die Stadt verlangt eine eindeutige Beschreibung der Lage und Ausdehnung, beispielsweise anhand des Hauseingangs, einer Grundstücksgrenze, einer Zufahrt oder einer Straßeneinmündung. Wir prüfen anhand Ihrer Angaben, welche Länge sinnvoll ist.
Wann werden die Haltverbotsschilder aufgestellt?
Zwischen der Aufstellung der Schilder und dem Beginn des Haltverbots müssen mindestens drei volle Kalendertage liegen. Das bedeutet: Die Schilder müssen spätestens am vierten Tag vor dem ersten Gültigkeitstag stehen. Beginnt das Haltverbot beispielsweise an einem Montag, müssen die Schilder spätestens am Donnerstag davor aufgestellt werden.
Was ist eine Vornotierungsliste beziehungsweise ein Aufstellprotokoll?
Bei der Aufstellung wird dokumentiert, welche Fahrzeuge zu diesem Zeitpunkt innerhalb der künftigen Haltverbotszone parken. Erfasst werden unter anderem Kennzeichen, Fahrzeugmarke, Farbe und die Stellung des gehwegseitigen Vorderradventils. Außerdem werden Zeitpunkt und verantwortliche Person der Aufstellung festgehalten.
Diese Dokumentation ist wichtig, falls am Umzugstag noch ein Fahrzeug in der ordnungsgemäß eingerichteten Haltverbotszone steht und eine polizeiliche Prüfung erforderlich wird.
Was passiert, wenn am Umzugstag trotzdem ein Fahrzeug in der Haltverbotszone steht?
Steht ein Fahrzeug verkehrsbehindernd in der gültigen Haltverbotszone, entscheidet die Polizei vor Ort, ob eine Abschleppung möglich und erforderlich ist. Voraussetzung sind insbesondere eine ordnungsgemäß eingerichtete Beschilderung, die verkehrsrechtliche Anordnung und eine vollständig geführte Vornotierungsliste.
Eine hundertprozentige Garantie, dass die Fläche zu jedem Zeitpunkt frei bleibt, kann deshalb nicht gegeben werden. Die korrekte Beantragung, rechtzeitige Aufstellung und vollständige Dokumentation schaffen jedoch die notwendige rechtliche Grundlage für weitere Maßnahmen.
Wie lange darf ein Haltverbot für einen Umzug gelten?
Die offizielle Münchner Serviceseite nennt für Umzüge eine Dauer von bis zu drei Kalendertagen. Beantragen Sie die Zone am besten nur für den tatsächlich benötigten Zeitraum. Bei einem längeren oder abweichenden Bedarf ist eine individuelle Abstimmung erforderlich; der reguläre Online-Antrag ist dafür gegebenenfalls nicht ausreichend.
Darf das Umzugsfahrzeug den ganzen Tag in der Haltverbotszone parken?
Die Haltverbotszone dient als freie Anfahrts-, Be- und Entladezone. Das Abstellen eines Fahrzeugs ohne laufende Be- oder Entladetätigkeit ist nach den Hinweisen im Münchner Antragsformular nicht gestattet. Der Zeitraum sollte deshalb möglichst genau an die tatsächlichen Umzugsarbeiten angepasst werden.
Darf ich in der Haltverbotszone auch einen Möbellift oder Container aufstellen?
Nicht automatisch. Die Genehmigung für das vorübergehende Haltverbot sorgt zunächst nur dafür, dass die beantragte Verkehrsfläche für die Anfahrt sowie das Be- und Entladen freigehalten wird.
Für einen Möbellift, einen Container, Baumaterial oder eine Arbeitsfläche auf öffentlichem Grund kann eine zusätzliche Sondernutzungs- oder Baustellengenehmigung erforderlich sein. Teilen Sie uns solche Vorhaben deshalb bereits bei der Anfrage mit.
Kann eine Haltverbotszone an jeder gewünschten Stelle eingerichtet werden?
Nein. Die beantragte Position wird von der Behörde geprüft. Behindertenparkplätze, Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Taxistände, Feuerwehrzufahrten, Feuerwehranfahrtszonen und Parkplätze für Elektrofahrzeuge müssen freigehalten werden. Auch vorhandene Haltverbote, Radwege, Parkscheinautomaten oder andere Sondernutzungen können die gewünschte Position beeinflussen.
Ist der ausgewählte Bereich nicht genehmigungsfähig, kann eine abweichende Position oder eine andere Ausführung erforderlich werden.
Benötige ich eine einseitige oder beidseitige Beschilderung?
In vielen Fällen reicht eine Haltverbotszone auf der Straßenseite aus, auf der das Umzugsfahrzeug beladen oder entladen wird. Bei schmalen Straßen kann zusätzlich auf der gegenüberliegenden Seite ein Haltverbot erforderlich sein, damit der übrige Verkehr passieren kann. Die konkrete Ausführung richtet sich nach der Verkehrssituation und der behördlichen Anordnung.
Wie setzt sich der Preis für das Haltverbot zusammen?
Der Gesamtpreis richtet sich insbesondere nach der Dauer, der Länge und der Lage der Haltverbotszone sowie nach dem benötigten Beschilderungs- und Serviceaufwand. Auch die städtischen Genehmigungsgebühren unterscheiden sich nach Lage, Länge und Gültigkeitsdauer. Den konkreten Endpreis erhalten Sie vor der Beauftragung.
Kann ich den Termin nachträglich verschieben oder ändern?
Terminverschiebungen und Änderungen einer bereits erteilten Genehmigung müssen erneut bei der Behörde beantragt werden. Kontaktieren Sie uns deshalb so früh wie möglich, sobald sich Ihr Umzugstermin, die Uhrzeit, die Länge oder die Position der Zone ändert. Eine Änderung ist nicht automatisch wirksam und hängt von der erneuten behördlichen Bearbeitung ab.